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Allgemeine Informationen



 Allgemeine  1. Allgemeines                       3. Rücktritt und Absage

          1)  Diese AGB gelten für alle Veranstaltun-
            gen des Volkshochschul Zweckverban-   (1)  Bis  zu  4  Werktagen  vor  Kursbeginn
 Informationen  des Gelderland (VHS Gelderland), und   kann  die  Anmeldung  zu  einem  Kurs
            werden  mit der  Anmeldung oder  der
                                                      kostenfrei schriftlich widerrufen wer-
            Teilnahme an einer VHS-Veranstaltung
            anerkannt.                                den,  sofern  der  freigewordene  Platz
                                                      wieder besetzt werden kann. Kann der
          (2)  Studienreisen und andere Veranstal-    freigewordene Platz nicht wieder be-
             tungen, die einen Dritten als Veranstal-  setzt werden, fällt eine Stornogebühr
 • Allgemeines  ter  und  Vertragspartner  ausweisen,   in Höhe von 5,10 € an. In Härtefällen
             sind keine Veranstaltungen der VHS       oder aus pädagogischen Gründen wer-
 • Datenschutzbestimmungen  Gelderland.  Die  VHS  Gelderland  tritt   den auch spätere Rücktritte angenom-
                                                      men.  Die  Bewertung  des  Einzelfalles
             nur als Vermittler auf.
 • Leitbild der vhs Gelderland  (3)  Für VHS-Kurse und –Seminare gelten   bleibt der VHS-Leitung vorbehalten. In
                                                      der Regel beträgt die Abmeldefrist bei
             die Bedingungen 1 bis 7, 9 bis 11 so-
 • Benachbarte Volkshochschulen  wie 13 bis 15, für Einzelveranstaltun-  Tages-, Wochen- und Wochenendsemi-
                                                      naren 5 Werktage, bei Studienfahrten
             gen (Vorträge, Exkursionen, Lesungen,
 • Stichwortverzeichnis  Führungen, Film- und sonstige Vorfüh-  und Kursreisen ist die Abmeldefrist bei
                                                      der jeweiligen Veranstaltung vermerkt.
             rungen) Bedingung 1 und 2 sowie 6 bis
 • Anmeldekarten  15.                             (2)  Abmeldungen müssen schriftlich bei
                                                      der Geschäftsstelle in Geldern erfolgen.
          2. Anmeldung                            (3)  Zu einem späteren Zeitpunkt ist grund-
                                                      sätzlich  kein  Rücktritt  möglich.  Das
          1)  Eine Anmeldung ist persönlich in einer   Entgelt ist auch dann zu zahlen, wenn
            unseren Anmeldestellen möglich, sowie     eine Teilnahme am Kurs nicht oder nur
            per  Post,  Fax  oder  E-Mail, außerdem   unregelmäßig erfolgt. Ein Wechsel der
            online über die VHS-Internetseite. Te-    Kursleiterin  oder  des  Kursleiters  be-
            lefonische  Anmeldungen  werden  nicht    rechtigt nicht zum Rücktritt.
            entgegen genommen.                    (4)  Bei  Bildungsveranstaltungen  auf  Be-
          (2)  Alle, die sich schriftlich oder persönlich   stellung ist kein Rücktritt möglich.
             zu Kursen angemeldet haben, erhalten  (5)  Die VHS Gelderland behält sich Absa-
             eine schriftliche Bestätigung – per Post   gen oder Änderungen der Veranstal-
             oder als E-Mail, wenn uns die E-Mail-    tung aus organisatorischen Gründen
             Adresse  vorliegt.  Bei  Anmeldungen     vor, z. B. bei Nichterreichen einer be-
             über unsere Internetseite erfolgt keine   stimmten Teilnahmezahl.
             weitere schriftliche Bestätigung.    (6)  Die  VHS  kann  Veranstaltungen  auch
          (3)  Die Anmeldung ist verbindlich, sofern   dann aus organisatorischen Gründen
             keine  schriftliche  Absage  von  Seiten   absagen, wenn bereits ein oder zwei
             der VHS erfolgt.                         Termine durchgeführt worden sind.        9
          (4)  Es ist möglich,  eine  andere  Person  (7)  Im Fall der Absage einer Veranstaltung
             anzumelden.  Diese  ist der  VHS  na-    seitens der Volkshochschule werden
             mentlich zu benennen. Die anmelden-      die gezahlten Teilnahmeentgelte er-
             de  Person  haftet  für  die Zahlung des   stattet. Weitergehende Ansprüche ge-
             Entgelts.                                gen die Volkshochschule sind




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