Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Volkshochschul Zweckverbandes Gelderland (VHS Gelderland), und werden mit der Anmeldung oder der Teilnahme an einer VHS-Veranstaltung anerkannt.

(2) Studienreisen und andere Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS Gelderland. Die VHS Gelderland tritt nur als Vermittler auf.

(3) Für VHS-Kurse und –Seminare gelten die Bedingungen 1 bis 7, 9 bis 11 sowie 13 bis 15, für Einzelveranstaltungen (Vorträge, Exkursionen, Lesungen, Führungen, Film- und sonstige Vorführungen) Bedingung 1 und 2 sowie 6 bis 15.

2. Anmeldung

(1) Eine Anmeldung ist persönlich in einer unseren Anmeldestellen möglich, sowie per Post, Fax oder E-Mail, außerdem online über die VHS-Internetseite. Telefonische Anmeldungen werden nicht entgegen genommen.

(2) Alle, die sich schriftlich oder persönlich zu Kursen angemeldet haben, erhalten eine schriftliche Bestätigung – per Post oder als E-Mail, wenn uns die E-Mail-Adresse vorliegt. Bei Anmeldungen über unsere Internetseite erfolgt keine weitere schriftliche Bestätigung.

(3) Die Anmeldung ist verbindlich, sofern keine schriftliche Absage der VHS erfolgt.

(4) Es ist möglich, eine andere Person anzumelden. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Die anmeldende Person haftet für die Zahlung des Entgelts.

3. Rücktritt und Absage

(1) Bis zu 4 Werktagen vor Kursbeginn kann die Anmeldung zu einem Kurs kostenfrei schriftlich widerrufen werden, sofern der freigewordene Platz wieder besetzt werden kann. Kann der freigewordene Platz nicht wieder besetzt werden, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 5,10 € an. In Härtefällen oder aus pädagogischen Gründen werden auch spätere Rücktritte angenommen. Die Bewertung des Einzelfalles bleibt der VHS-Leitung vorbehalten.In der Regel beträgt die Abmeldefrist bei Tages-, Wochen- und Wochenendseminaren 5 Werktage, bei Studienfahrten und Kursreisen ist die Abmeldefrist bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt.

(2) Abmeldungen müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle in Geldern erfolgen.

(3) Zu einem späteren Zeitpunkt ist grundsätzlich kein Rücktritt möglich. Das Entgelt ist auch dann zu zahlen, wenn eine Teilnahme am Kurs nicht oder nur unregelmäßig erfolgt. Ein Wechsel der Kursleiterin oder des Kursleiters berechtigt nicht zum Rücktritt.

(4) Bei Bildungsveranstaltungen auf Bestellung ist kein Rücktritt möglich.

(5) Die VHS Gelderland behält sich Absagen oder Änderungen der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen vor, z. B. bei Nichterreichen einer bestimmten Teilnahmezahl.

(6) Die VHS kann Veranstaltungen auch dann aus organisatorischen Gründen absagen, wenn bereits ein oder zwei Termine durchgeführt worden sind.

(7) Im Fall der Absage einer Veranstaltung seitens der Volkshochschule werden die gezahlten Teilnahmeentgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Wenn eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt worden ist, wird am 1. Werktag im Monat die Kursgebühr von Ihrem Konto abgebucht. Barzahlungen sind bei persönlicher Anmeldung möglich. 

(2) Eine Ratenzahlung ist nur bei gesondert ausgewiesenen Veranstaltungen möglich.

(3) Ist eine Kostenerstattung notwendig und diese nicht von der VHS verursacht (z. B. durch einen geänderten Rechnungsempfänger), werden 10,- € Bearbeitungsgebühr einbehalten.

5. Ermäßigung bei Kursen und Seminaren

(1) Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten für eine Vielzahl von Kursen bei Vorlage eines aktuellen Nachweises eine Ermäßigung des Entgelts von 50 %. Von der Ermäßigung sind Entgelte für die anfallende Sachkosten, Benutzungsgebühren sowie Kosten für die Ausstellung von Bescheinigung ausgenommen.

(2) Eine Ermäßigung kann nur bei der Anmeldung gewährt werden. Dabei sind die Ermäßigungsgründe durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen. Erforderlich ist ein entsprechender Nachweis, der nicht älter als 6 Monate ist. Die ermäßigten Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.

6. Bescheinigungen

(1) Teilnahmebescheinigungen werden ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden und das Entgelt fristgerecht gezahlt ist. Die Bescheinigung sollte spätestens am vorletzten Kurstermin bei der Kursleitung bzw. in der Geschäftsstelle in Geldern angefordert werden.

(2) Teilnahmebescheinigungen werden ausschließlich für Kurse und Seminare ausgestellt, nicht für Einzelveranstaltungen.

7. Teilnahme

(1) Jede Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, kann an den Veranstaltungen der VHS teilnehmen. Ausgenommen sind die Angebote der Jungen VHS, die ausdrücklich eine Teilnahme für unter 16-jährige vorsehen.

(2) Teilnehmer/innen an Kursen und Seminaren der VHS sind verpflichtet, sich in die Teilnahmeliste einzutragen, das Entgelt zu zahlen sowie Hausordnung und Sicherheitsbestimmungen zu beachten.

(3) Die VHS Gelderland kann Teilnehmende von einer Veranstaltung oder von einzelnen Kursterminen ausschließen, wenn ein wichtiger Grund entsprechend § 314 BGB vorliegt. Der Anspruch der VHS Gelderland auf Zahlung des Entgelts wird dadurch nicht berührt.

(4) In Kursen, die auf einen Schulabschluss vorbereiten, kann die weitere Teilnahme vom erreichten Leistungsstand und von der Häufigkeit der Fehlzeiten abhängig gemacht werden.

(5) Die Verwendung eigener Disketten, CDs oder anderer Datenträger ist in den Veranstaltungen nur mit besonderer Genehmigung erlaubt.

(6) Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur mit besonderer Genehmigung gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS auf keine Weise vervielfältigt werden.

(7) Kinder dürfen in der Regel nicht mitgebracht werden; Ausnahmen sind bei den Veranstaltungen erwähnt. Hunde und andere Tiere dürfen in der Regel ebenfalls nicht mitgebracht werden.

8. Zusätzliche Regelungen für die Teilnahme bei Einzelveranstaltungen

(1) Einzelveranstaltungen ohne Anmeldung werden nur durchgeführt, wenn genügend Interessierte erscheinen.

(2) Bei Einzelveranstaltungen ohne Anmeldung kann nicht garantiert werden, dass alle Interessierten teilnehmen können, in Einzelfällen z. B. aufgrund beschränkter Raumkapazitäten.

9. Termine und Zeitdauer

(1) VHS-Veranstaltungen finden während der Schulferien des Landes NRW sowie an gesetzlichen Feiertagen nicht statt, sofern im Programm nichts anderes festgelegt ist.

(2) Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten, eine Einzelveranstaltung in der Regel 90 Minuten.

(3) Muss eine Veranstaltung oder müssen einzelne Termine einer Veranstaltung ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin/eines Dozenten), können diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Verringert sich die Gesamtunterrichtsstundenzahl, so verringert sich dadurch das Entgelt, sofern keine Einschreibpauschale vorliegt.

10. Leistungsumfang, Nebenabreden

(1) Der Umfang der Leistungen der VHS Geldeland ergibt sich aus der Veranstaltungs-beschreibung. Diese liegt sowohl im gedruckten Programmheft wie auch im Internet auf der Website der VHS vor. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(2) Die Kursleitung ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

11. Haftung

(1) Die Haftung der VHS für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

(2) In den Kursen und Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass Teilnehmende in der Regel das Seminarziel erreichen können, sofern die in der Kursbeschreibung angegebenen Vorkenntnisse vorhanden sind. Für den Schulungserfolg haftet die VHS jedoch nicht.

12. Einzelveranstaltungen mit Abend- oder Tageskasse

(1) Bei Einzelveranstaltungen mit Abend- oder Tageskasse erfolgt die Anmeldung mit der Zahlung des Entgelts (nur Barzahlung möglich). Hilfreich ist, das Geld passend bereitzuhalten.

(2) Ermäßigungen werden bei Einzelveranstaltungen nicht gewährt.

13. Hinweis gemäß Datenschutzgesetz

(1) Die persönlichen Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für interne Verwaltungszwecke durch die VHS Gelderland genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzbestimmung der VHS Gelderland.

14. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS Gelderland aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS Gelderland anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die VHS Gelderland sind nicht abtretbar.

15. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit der Anmeldung eingegangenen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den VHS Zweckverband Gelderland (Kapuzinerstr. 34, 47608 Geldern, Telefon 02831 /9375 - 0, Fax 02831 / 9375 - 19, E-Mail info@vhs-gelderland.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, per Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

 (2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der VHS Zweckverband Gelderland Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der VHS Gelderland eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die VHS Gelderland dasselbe Für diese Rückzahlung verwendet die VHS Gelderland die Rücküberweisung; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

16. Hausordnung

Die VHS Gelderland verfügt nur über wenige eigene Räume für die Durchführung ihrer Veranstaltungen. In der Regel ist die VHS Gelderland mit ihren Kursen und Veranstaltungen zu Gast in allgemeinbildenden Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden im Verbandsgebiet. Wir bitten Sie, die dort geltenden Hausordnungen zu beachten, d. h. unter anderem mit dem Inventar pfleglich umzugehen und in den Unterrichtsräumen nicht zu rauchen.

Volkshochschul Zweckverband Gelderland

Kapuzinerstr. 34 | 47608 Geldern
Tel: 02831 - 9375-0
Fax: 02831 - 9375-19
E-Mail: info@vhs-gelderland.de

Öffnungszeiten

Mo 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Di 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mi 9:00 – 12:30 Uhr
Do14:00 – 17:00 Uhr
Fr 9:00 – 12:00 Uhr